Transparenz

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

  • Blue Dragon Children’s Foundation Germany e.V. | Erich-Weinert-Str. 141a | 10409 Berlin | Germany
  • Gründungsjahr: 22. September 2020
  • Eintragung im Vereinsregister des Amtsgerichtes Berlin Charlottenburg unter der Nummer VR 38724 B

2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation

3. Angaben zur Steuerbegünstigung

  • Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO wurde vom Finanzamt für Körperschaften I Berlin unter Steuernummer 27/661/60710 mit Bescheid vom 16.02.2021 nach § 60a AO gesondert festgestellt. Blue Dragon Children’s Foundation Germany e.V. ist nach dem letzten Freistellungsbescheid des Finanzamtes vom 22.08.2022 von der Körperschaftsteuer befreit, weil es im Sinne der §§ 51 AO ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte gemeinnützige Zwecke: Förderung der Jugendhilfe dient.

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger

Die Organe von Blue Dragon Germany sind die Mitglieder und der Vorstand. Alle sind im Verein ehrenamtlich tätig.

Des Weiteren findet jährlich die Mitgliederversammlung statt. Sie nimmt den Jahresbericht des Vorstands entgegen, wählt und entlastet den Vorstand sowie entscheidet über Satzungsänderungen.

Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt. Sie sind ehrenamtlich tätig und erhalten keine Vergütungen oder Aufwandsentschädigungen.

5. Tätigkeitsbericht

6. Personalstruktur

7. Angaben zur Mittelherkunft

8. Angaben zur Mittelverwendung

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

  • Blue Dragon Children’s Foundation Germany e.V. ist die nationale Kooperationsorganisation von Dachorganisation Blue Dragon Children’s Foundation. Blue Dragon Children’s Foundation ist in Vietnam, Australia, USA, UK, Neuseeland und Deutschland registriert und gemeinnützig anerkannt.

10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen

  • Einzelspenden von juristischen Personen, die über 10 % der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen, gab es nicht.